... und darum geht es





Jeder kann in eine Lebenssituation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, selbständig Entscheidungen zu treffen und
diese umzusetzen. Manche Menschen können das bereits von Geburt an oder wegen Krankheitsfolgen in der Kindheit noch
nie.

Stellvertretend darf für einen Erwachsenen nur

  • ein Bevollmächtigter

oder

  • ein gerichtlich bestellter Betreuer

tätig werden.
Auch Angehörige müssen ausdrücklich und nachweisbar (Vollmachts- oder Betreuungsurkunde) beauftragt sein!

 

 

Erklärende Podcasts zur Rechtlichen Betreuung und Vorsorge

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg sind ab sofort mit einer Podcast-Reihe „Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge“ im Internet präsent.

Kathrin Kaiser vom SKM Waldshut und Ulrike Gödeke vom SKM Diözesanverein Freiburg informieren leicht verständlich über die Themen Vorsorgevollmacht, Rechtliche Betreuung und die Arbeit von Betreuungsvereinen.

Die Podcasts finden Sie hier.