Wer wird rechtlicher Betreuer?



Der Betreuungsrichter hat eine für die Aufgabe geeignete Person auszuwählen.

Vorrangig wird eine vom Betroffenen gewünschte Person bestellt. Ein solcher Wunsch kann zum Beispiel in einer Öffnet internen Link im aktuellen FensterBetreuungsverfügung niedergelegt sein.

Weitere Rangfolge bei gleicher Eignung:

  • Angehörige oder Bekannte
  • Ehrenamtlich Engagierte
  • Berufsbetreuer

 

Ihr Engagement im Ehrenamt ist gefragt

Möchten Sie sich ehrenamtlich im Betreuungsverein engagieren? Dann lesen Sie bitte weiter unter "Unser Verein/Ehrenamtliche Mitarbeit"  und vereinbaren Sie ein Vorstellungsgespräch.