Verfahren - Wie wird eine rechtliche Betreuung angeordnet? (oder: Wie wird man rechtlicher Betreuer?)

 

Ein rechtlicher Betreuer wird vom Betreuungsgericht beim örtlich zuständigen Amtsgericht bestellt.

Das Betreuungsgericht wird tätig, sobald es vom Betreuungsbedarf erfährt. Das Verfahren nimmt wegen zahlreicher Zwischenschritte - auch zum Schutz des Betroffenen - einige Zeit in Anspruch.

Zur Entscheidung, ob eine Betreuung notwendig ist, wird vom Betreuungsgericht

  • ein fachärztliches Gutachten eines Psychiaters angefordert.
  • die Betreuungsbehörde beim Landratsamt beauftragt, zu prüfen ob eine rechtliche Betreuung wirklich erforderlich ist oder die Unterstützung des Betroffenen durch andere vorrangige Hilfen z.B. Sozialdienste ausreichend gesichert werden kann. Dazu ist ein Sozialbericht zu erstellen. Wird eine rechtliche Betreuung für notwendig gehalten, hat sie eine geeignete Person als künftigen Betreuer vorzugeschlagen.
  • der Betroffene persönlich vom Betreuungsrichter angehört.

Falls der Betroffene wegen seiner Beeinträchtigung sich nicht selbst im Verfahren äußern kann, überwacht ein separat eingesetzter Verfahrenspfleger den korrekten Ablauf.

Auf der oben genannten Informationsgrundlage fasst der Betreuungsrichter einen Beschluss, aus dem hervorgeht, ob ein Betreuer bestellt wird, wem dieses Amt übertragen wird und in welchem Umfang dieser Entscheidungsberechtigung hat.

 

Der Betreuer wird in einem separaten Termin auf sein Amt verpflichtet und erhält eine Bestellungsurkunde (Betreuerausweis).

Wir empfehlen die Teilnahme an unserer Veranstaltung "Einführung in das Betreuungsrecht", die voraussichtlich zweimal jährlich durchgeführt wird. Termine finden Sie unter Veranstaltungen.

Weitere Hinweise finden Sie auch auf der Website des Opens external link in new windowAmtsgerichts Reutlingen.