AufwendungsersatzJedem Betreuer steht auf Antrag ein Aufwendungsersatz zu. Beantragt werden können
oder
Den Aufwendungsersatz trägt bei vorhandenem Vermögen von mehr als 5.000€ (Vermögensschongrenze seit 01.04.2017) der Betreute, bei Mittellosen die Justizkasse. Merkblatt Aufwendungsersatz für Betreuer (Justizministerium Baden-Württemberg)
VersicherungsschutzEhrenamtliche rechtliche Betreuer, auch Angehörige, sind vom Land Baden-Württemberg ab dem Zeitpunkt der Betreuerbestellung pauschal haftpflichtversichert. Wichtige Hinweise finden Sie im Merkblatt der Justizministeriums Baden-Württemberg zum Versicherungsschutz von ehrenamtlichen und familienangehörigen Betreuern. Sie sind während Tätigkeiten als rechtlicher Betreuer auch gesetzlich unfallversichert. |
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